Verein gründen

Dieser Ratgeber gilt nur für gemeinnützige Vereine mit Vereinssitz in Österreich!

Warum einen Verein gründen?

Der Gesetzgeber definiert:
Ein Verein ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, aufgrund von Statuten (= Verträgen) organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen (oder Gesellschaften) zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks.

Bitte WAS?

Einfacher gesagt ist ein Verein ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen welche ein gemeinsames Ziel verfolgen.

Also für einen Verein werden schon ein paar Dinge mehr benötigt…

Zu aller erst, WER sind diese 2 Personen?
Sie können natürliche Personen, also Menschen sein, oder auch juristische Personen, also zum Beispiel andere Vereine, Gesellschaften oder Institutionen…

Dann benötigt ein Verein Statuten, welche dem Vereinsgesetz entsprechen müssen. In den Statuten müssen auch der Vereinstitel, also der Name des Vereins, und der Vereinszweck angeführt sein.

Auch die Information ob der Verein gemeinnützig, mildtätig tätig ist, oder ob ein ideelles oder wirtschaftliches Ziel verfolgt wird.
Dazu muss angeführt werden, wie der Verein seine Ziele erreichen möchte und aus welchen materiellen Mittel der Verein finanziert werden soll.
Einige im Vereinsgesetz festgelegte Punkte müssen in den Statuten ebenso definiert werden.

Und WIE kann man nun einen Verein „anzeigen“?

Sind all die genannten  Bedingungen erfüllt, kann nun die Vereinsanzeige zusammen mit den Statuten, an die zuständige Behörde gesandt werden. Die Behörde trägt nach Prüfung der Statuten, den Verein in das zentrale Vereinsregister (ZVR) ein.

An die Zustelladresse des Vereins werden von der Behörde sodann die Aufforderung zum Start der Vereinstätigkeit und der zentrale Vereinsregisterauszug, inklusive ZVR Nummer, zugestellt.

Ja alles schön und gut, aber WARUM sollte man einen Verein gründen?

Weil man zusammen mehr erreichen kann!

Gemeinsam die gleichen Interessen zu verfolgen macht nicht nur mehr Spaß, sondern ist viel effektiver!

Ein Verein ist eine eigene juristische Person und die Mitglieder sind innerhalb des Vereins im privaten Bereich.  Der Verein als eigenständige juristische Person haftet für sich. Gemeinnützige Vereine sind nahezu steuerbefreit. Der Verein kann Immobilien erwerben, und kann diese Räumlichkeiten für den Verein und seine Mitglieder zur Verfügung stellen.
Die Mitglieder unterstützen den Verein durch ehrenamtliche Tätigkeiten und Beiträge, der Verein kann die Mitglieder in verschiedenster Weise unterstützen, und er kann sogar Arbeitgeber oder Lehrherr sein.

Der Verein kann jederzeit Werbung machen, Spenden sammeln und sogar öffentliche Zuschüsse erhalten. Der Verein kann Veranstaltungen und Feste machen, Seminare und Workshops abhalten und selbstverständlich auch andere Tätigkeiten und Erzeugnisse aus dem Verein, für Mitglieder als auch für die Öffentlichkeit anbieten.

Ein Verein ist wie für Menschen gemacht!
JEDER sollte Mitglied in einem Verein sein, oder am Besten einen Verein gründen!

Unterstützung für Menschen welche einen Verein gründen wollen.
Unser Verein kann euch beim Schreiben der Vereinsstatuten, bei der Formulierung des Vereinszweckes und beim Ausfüllen der Vereinsanzeige unterstützen.

Bei Interesse : verein@akademie-kultur-mensch.com
Hier mit anderen Vereinen in Kooperation treten: DieVereine at

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kurz und bündig
2. Auflage

Buchvorschau

Buchbeschreibung:

Nach der Gründung stellt der Verein viele Anforderungen an seine Funktionäre.
Dazu zählen Aufzeichnungspflichten, Steuerfragen, Aufgaben als Arbeitgeber und Lehrlingsausbilder, oder einfach nur Dinge aus dem täglichen Vereinsleben.
Der Autor beschreibt in diesem Ratgeber auf einfache und verständliche Weise wie alle diese Aufgaben, unkompliziert und dem Recht entsprechend, bewältigt werden können.
Dieses Nachschlagewerk umfasst alles, was dringend oder zwingend, für den ordentlichen Vereinsablauf in gemeinnützigen Vereinen benötigt wird.

Bestellung direkt beim Verein Akademie Kultur Mensch,
um 20,- + Porto (4,- Euro innerhalb Österreich)
Mail an: verein@akademie-kultur-mensch.com

oder im Buchhandel ab 24,90 Euro zzgl. Versand
ISBN: 978-3-756548-74-3

Was brauche ich zur Vereinserrichtung?

  • Zur Vereinserrichtung (Gründung) benötigt man mindestens zwei „Personen“ also Menschen (min. 18 Jahre) oder juristische Personen.
  • Einen Vereinsnamen, welcher in deutscher Sprache verfasst sein muss, und auf die Vereinstätigkeit hinweisen muss, sowie keine irreführende Bezeichnung haben darf. Es ist auch keine Bezeichnung erlaubt welche eine Verwechslung mit anderen Rechtsformen möglich machen könnte.
    Der Zusatz Institut, oder Akademie ist zB. zulässig
  • Es wird ein Vereinssitz in Österreich und eine Vereins Zustelladresse benötigt, und für eventuelle Rückfragen von der Behörde bei der Meldung des Vereins auch eine Telefonnummer (kann eine private Nummer sein).
  • Eine klare um umfassende Beschreibung des Vereinszwecks muss in den Statuten ebenfalls angeführt sein (Ziel und wie man es erreichen möchte).
  • Man benötigt Vereinsstatuten welche in klarem Deutsch formuliert und dem Vereinsgesetz entsprechen müssen ( Achtung bei Vorlagen welche sie bei der WKO oder beim Bundesministerium oder von anderen Quellen downloaden! Sie können in Teilen das Handelsrecht beinhalten).
  • Eine Vereinsanmeldung genau gesagt eine Vereinsanzeige welche von den Vereinsgründern unterschrieben werden muss, ist ebenfalls erforderlich.
  • Nach Errichtung des Vereins müssen die in den Statuten angeführten Funktionen, in einer Wahlanzeige bestellt werden, falls diese Vereinsorgane nicht bei der Gründung angegeben wurden.

Download Beispiel Formulare für gemeinnützigen Kunst und Kultur Verein
von Juristen aufgesetzt und geprüft

Mit diesen downloadbaren Statuten konnte im Jahre 2020 der Verein Akademie Kultur Mensch, ohne weitere Rückfragen der Behörde bzw. ohne irgendwelche Probleme errichtet werden.
An Kosten sind EUR 22,10 entstanden.

Anmeldung des Vereins

Für die Errichtung eines Vereins muss eine Vereinsanzeige von den jeweiligen Personen unterschrieben werden und zusammen mit den Vereinsstatuten an die jeweilige Behörde geschickt werden (am Land die zuständige BH, in der Stadt die zuständige Polizeidirektion oder in manchen Fällen das Magistrat).

Innerhalb von 3 – 6 Wochen erhält man dann an die Zustellungsadresse des Vereins die Bestätigung der Errichtung, mit der Aufforderung die Vereinstätigkeiten aufzunehmen. Dazu erhält man die ZVR Nummer welche die Nummer darstellt mit der ein Verein um zentralen Vereinsregister eingetragen ist.

Hat die Behörde Fragen zur Formulierung der Statuten bzw. des Vereinszieles oder wünscht eine Umformulierung, so wird sich die Behörde in der Regel innerhalb einer vierwöchigen Frist melden (darum Telefonnummer in der Vereinsanzeige angeben).

Die Errichtungsgebühr beläuft sich derzeit (20/21) auf knappe 15 Euro plus pro eingereichten DIN A4 Blatt je 3,90 Euro (max. 21,80). Dann noch 6,50 Euro für den positiven Bescheid zur Aufnahme der Vereinstätigkeit.

Nach der Errichtung

Muss die Wahlanzeige ausgefüllt werden (Bestellung von PräsidentIn und VizepräsidentIn) und an die Vereinsbehörde (dort wo die Vereinsanzeige hingeschickt wurde) geschickt werden, falls die Vereinsorgane nicht bei der Vereingründung angegeben wurden.

Ein Stempel wird benötigt, der mit der Vereinsbezeichnung, dem Vereinssitz und mit der ZVR Zahl welche man mit dem positiven Bescheid der Errichtung erhält, ausgestattet ist. Man benötigt den Stempel für eine rechtskonforme Unterzeichnung für den Verein, um zB. ein Bankkonto eröffnen zu können.

Eine Einnahmen- Ausgabenrechnung muss geführt werden, und 2 Rechnungsprüfer müssen bestellt werden.

Wissenswertes

Mitglieder welche ehrenamtlich für den Verein tätig sind und dafür mit dem eigenen Auto unterwegs sind, können vom Verein, bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei, mit einem km Geld entschädigt werden.
Ebenso kann der Verein eventuelle Reisekosten und Spesen, bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei, den Mitgliedern für ihre Ehrenamtlichen Tätigkeiten, vergüten.

Gemeinnützige Vereine können die für ihren Vereinszweck erforderlichen Hilfsbetriebe errichten, und sogar Arbeitgeber für Freiberufler oder Dienstnehmer sein. Dann sollte jedoch am Besten ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Jeder sollte einen Verein gründen.

Der Verein Akademie Kultur Mensch bietet mit seinem ehrenamtlichen Vereinsgründungsservice eine Unterstützung für Menschen welche einen Verein gründen wollen.
Unser Verein kann euch beim Schreiben der Vereinsstatuten, bei der Formulierung des Vereinszweckes und beim Ausfüllen der Vereinsanzeige unterstützen.

Bei Interesse Unterstützungsumfang anfordern: verein@akademie-kultur-mensch.com

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