Vereine – kurz erklärt
Dieser Ratgeber richtet sich ausschließlich an Vereine mit Sitz in Österreich.
Was ist ein Verein?
Ein Verein ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen oder Gesellschaften. Grundlage sind Statuten (Verträge), mit denen ein gemeinsamer, ideeller Zweck verfolgt wird.
Kurz gesagt:
Zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen schließen sich zusammen, um ein gemeinsames Ziel umzusetzen.
Was braucht ein Verein?
Zentral sind die Statuten. Diese müssen dem Vereinsgesetz und dem geltenden Recht entsprechen und insbesondere enthalten:
- den Vereinsnamen (Vereinstitel)
- den Vereinszweck
- Angaben zur Tätigkeit (z. B. gemeinnützig, caritativ, ideell)
- die Art und Weise, wie der Zweck erreicht werden soll
- die finanziellen Mittel zur Umsetzung
- weitere gesetzlich vorgeschriebene Regelungen laut Vereinsgesetz
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Vereinsanzeige samt Statuten unter Angabe der Gründer bzw. Vorstandsmitglieder bei der zuständigen Behörde eingebracht.
Nach Prüfung erfolgt die Eintragung in das Zentrale Vereinsregister (ZVR).
An die Zustelladresse des Vereins werden anschließend übermittelt:
- die Aufforderung zum Beginn der Vereinstätigkeit
- der Vereinsregisterauszug
- die ZVR-Nummer
Damit ist der Verein offiziell gegründet.
Vorteile eines Vereins
Ein Verein bietet zahlreiche rechtliche und organisatorische Vorteile:
- Es gilt das Vereinsrecht
- Nur zwei Gründer erforderlich
- Einfache und kostengünstige Gründung
- Keine laufenden Betriebskosten
- Sehr einfache Buchhaltung
- Keine Belegerteilungspflicht, keine Registrierkassenpflicht
- Anwendung des Privatrechts
- Keine Erfolgspflicht
Steuerliche Vorteile
- Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Spenden und Sammlungen sind steuerbegünstigt bzw. steuerbefreit
- Jährlicher Steuerfreibetrag von 55.000 Euro Umsatz sowie 10.000 Euro Gewinn aus nicht unbedingt erforderlichen Geschäftsfällen
- Gemeinnützige Vereine sind vollständig steuerbegünstigt bei Einnahmen aus unentbehrlichen, gemeinnützigen Tätigkeiten
- Zweckgebundene Rücklagenbildung bis rund 1.000.000 Euro steuerlich unproblematisch
- Der Verein darf Vermögen besitzen, Sachen und Rechte erwerben, besitzen und nutzen.
- Er kann auch Immobilien und Grundstücke mieten, pachten oder erwerben.
- Begünstigter im Fruchtgenussrecht oder Prekarium (Bittleihe)
- Vermögensanlage in Wertgegenstände (z. B. Edelmetalle, Kunstgegenstände, usw.)
Tätigkeitsbereiche
- Durchführung von Seminaren, Workshops, Schulungen und Informationsveranstaltungen (öffentlich und für Mitglieder)
- Beratung, Unterstützung und Hilfeleistungen
- Herstellung von Erzeugnissen und Ausübung von Tätigkeiten
- Werbung ohne Einschränkung
- Kooperation und Projektarbeit mit anderen Institutionen
- Dienstgeberfunktion
- Lehrlingsausbildung
- Forschung
- Bildungs- und Forschungsreisen
- Unterstützung von Mitgliedern mit Materialien und Werkzeugen
- Auszahlung von Spesen- und Kilometergeld
- und vieles mehr…
„Jeder sollte einen Verein gründen!“
Jürgen Lessner
Unterstützung
Kontakt
Email: mail@dievereine.at
Tel: +43 660 2047283 (am Besten werktags 9h -10h und 18h – 19h)
Wir unterstützen bei:
- Beantwortung von Vereinsfragen
- Formulierung des Vereinszwecks
- Erstellung oder Überarbeitung der Statuten
- Vorbereitung der Vereinsanzeige
- Unterstützung bei der Behörde
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